Was gehört zur Arbeit eines Kirchenvorstandes dazu? Mehr als man denkt!
Selbst diejenigen aus dem Kirchenvorstand, die schon länger dabei sind, waren doch etwas erstaunt: Klar ist, dass die Finanzämter für viele der Landeskirchen die Kirchensteuer einnehmen. Dies lassen sich die Finanzämter bezahlen (rund 3%). Doch der einzelnen Kirchengemeinde steht nicht zwingend ein Teil der Kirchensteuer zu. In erster Linie sollen sie sich selbst "unterhalten", erst dann verteilt die Landeskirche die Kirchensteuereinnahmen. Leichter gesagt als getan, das steht fest! Sei es drum, der St. Lukas Gemeinde geht es, im Vergleich und den hohen Investitionsstau außen vorgelassen, doch noch recht gut, im Blick auf die Finanzen. Doch wie sieht es in 10 Jahren aus? Schwer, da eine Prognose zu wagen.
Ein erster, detaillierter, Blick hinter die Kulissen. Die Finanzen sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Doch was steht noch alles an? Die Frage wurde sich auch gestellt und so bekommen die folgenden Sitzungen alle einen Schwerpunkt, der behandelt wird. Dazu gehören unter anderem die Gottesdienste, die Arbeit mit Konfirmanden, das Personal und die Gebäude der Gemeinde.
Neben dem Bericht der Geschäftsführung, in dem es um die laufenden Veranstaltung ging, sowie die gemeindliche Arbeit, wurde auch an der Geschäftsordnung des Kirchenvorstandes gearbeitet. Diese ist eine Ergänzung zu den geltenden Gesetzen der Landeskirche Braunschweig.
Nachrichten Ansicht
News
23.06.2018
Kategorie: Gemeinde Startseite, Gemeindeleben, Kinder und Jugend, KV Wahlen, Schulkinder
