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03.03.2018 Kategorie: Gemeinde Startseite, Gemeindeleben, Kinder und Jugend, KV Wahlen, Schulkinder

Kirchenvorstandswahl 2018

Antragsfrist für Briefwahlunterlagen noch bis 8. März

Wie bei jeder Bundes- oder Landtagswahl ist es auch bei der Kirchenvorstandswahl möglich, die eigene Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 8. März, um sicher stellen zu können, dass die Unterlagen noch rechtzeitig ankommen. Füllen Sie einfach die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtungskarte aus und bringen oder schicken diese in das Gemeindebüro. So schnell wie möglich werden die Unterlagen an Sie geschickt. Dann heißt es ausfüllen und die Unterlagen in das Gemeindebüro zurück schicken oder am Wahltag dem Wahlvorstand im Wahllokal aushändigen.